Praktika

Praktika im Fach Spanisch

Es ist für Studierende des Fachs Spanisch (BA SKT und MA T) grundsätzlich möglich, ein Praktikum zu absolvieren und dieses als freiwählbares Wahlpflichtmodul anrechnen zu lassen.

Damit die Anrechnung des Praktikums gewährleistet werden kann, sind einige grundlegende Bedingungen zu erfüllen, die Sie VOR Beginn des Praktikums beachten müssen.

Ein Praktikum kann unter folgenden Bedingungen angerechnet werden:

1. Das Praktikum muss einen translatorischen Bezug haben, der Praktikumsgeber muss mit dem Übersetzen oder Dolmetschen (Kommunikation) in Verbindung stehen.

2. Die Mindestdauer des Praktikums beträgt 8 Wochen und entspricht einer Vollzeittätigkeit (40h/Woche). In begründeten Einzelfällen kann ein Praktikum in maximal zwei Blocks oder in Teilzeit über einen entsprechend längeren Zeitraum absolviert werden.

3. Es muss ein Praktikumsvertrag zwischen der Firma und dem Studierenden vorliegen. Auf Anfrage erhält der Studierende eine Vorlage für einen Praktikumsvertrag von der Praktikumsbeauftragten.

3. Zur Anrechnung werden ein Praktikumszeugnis und ein Praktikumsbericht benötigt. Der Bericht und eine Kopie des Zeugnisses werden nach Genehmigung durch den oder die Praktikumsbeauftragte/n in der Prüfungsakte abgelegt.

Studierende sollten das Praktikum langfristig planen und rechtzeitig Kontakt mit der Praktikumsbeauftragten des Fachs Spanisch aufnehmen. Wenden Sie sich deshalb spätestens 4 Wochen vor Praktikumsbeginn an Herrn Dr. Marcel Vejmelka.

Mehr Informationen zu Praktika im Rahmen der Bachelor- und Masterstudiengänge finden Sie auf der Seite des Prüfungsamts.