Prüfungen im BA SKT Spanisch

Informationen zu Prüfungen im BA SKT Spanisch

In den Lehrveranstaltungen im Fach müssen zusätzlich zur Anwesenheitspflicht oft noch weitere Leistungen erbracht werden, die für die Bescheinigung der „erfolgreichen aktiven Teilnahme“ verpflichtend sind. Dazu zählen Hausaufgaben in Form von Übersetzungen, Recherchen, Lektüren, Exposés, aber auch ILIAS-Übungen, Wortschatztests, Referate, Protokolle usw. sowie die Abschlussklausuren in Vorlesungen und Übersetzungsübungen. Die Regelungen für diese Leistungen werden von den jeweiligen Dozierenden festgesetzt und sollten Ihnen in den ersten Sitzungen des Kurses mitgeteilt werden.

Im folgenden werden daher nur Regelungen für „Prüfungen“ im Fach Spanisch zusammengefasst, die in der Prüfungsordnung bzw. Modulaufstellung als Leistungsnachweise vorgesehen sind, zum Beispiel Modulprüfungen, Leistungsnachweise in Form von Hausarbeiten oder auch die mündliche Abschlussprüfung.

Modulprüfung im Modul Fremdsprachliche Kompetenz

Das Modul schließt mit einer externen Modulprüfung ab, in die die Lerninhalte des ganzen Moduls einfließen. In der Regel sollte diese Prüfung nach dem 2. Semester absolviert werden, wenn alle Bestandteile des Moduls bestanden sind. Ausführliche Informationen zu den Regelungen finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass diese Prüfung in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden kann!

Modulprüfung im Modul Translatorische Kompetenz 1

Das Modul schließt mit einer externen Modulprüfung in Form einer 90minütigen Übersetzungsklausur Sp-D ab, in die die Lerninhalte des ganzen Moduls einfließen. Als Hilfsmittel sind einsprachige Wörterbücher (Spanisch und Deutsch) zugelassen. Im Regelfall sollte diese Prüfung nach dem 3. Semester absolviert werden, wenn alle Bestandteile des Moduls in der empfohlenen Reihenfolge absolviert und bestanden sind. Ausführliche Informationen zu den Regelungen finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass diese Prüfung in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden kann!

Modulprüfung“ in Form einer Hausarbeit

In mehreren Modulen wird keine abschließende Modulprüfung geschrieben, sondern eine Hausarbeit, deren Ergebnis dann die Modulnote bildet. Das gilt für die Pflichtmodule TK2, KW und SW sowie für TK-Wahlpflichtmodule mit Seminar. Die Bedingungen werden Ihnen im Rahmen der Lehrveranstaltung mitgeteilt, in der Regel müssen die Arbeiten jedoch im Laufe der vorlesungsfreien Zeit NACH dem Kurs angefertigt werden.

Regelungen für nicht bestandene Seminare .

Für die Anfertigungen von Hausarbeiten empfehlen wir, die Formatierungshinweise zu konsultieren!

Mündliche B.A.-Prüfung

Die mündliche B.A.-Prüfung wird in dem Fach bzw. Modul absolviert, in dem die B.A.-Arbeit geschrieben wurde. Hauptprüfer ist entsprechend der Betreuer der B.A.-Arbeit, Beisitzer bzw. Protokollant kann jeder Dozent des Fachs sein. Bitte besprechen Sie die Terminplanung mit Ihrem Betreuer.

Die Prüfung dauert 30 Minuten, in denen Sie unter anderem Ihre B.A.-Arbeit vorstellen und Fragen dazu beantworten. Außerdem werden Fragen zum Modul, in dem Sie die Arbeit geschrieben haben, besprochen. Thematische Schwerpunkte oder Eingrenzungen können Sie mit Ihrem Betreuer bzw. Prüfer besprechen.