Zulassung zum BA SKT Spanisch

Zulassungsvoraussetzungen: Nachweis der Spanischkenntnisse

Zusätzlich zu den allgemein benötigten Unterlagen für die Zulassung zum B.A. müssen Sie aussagekräftige Nachweise über die vorhandenen Spanischkenntnisse einreichen, z.B.

I. in Form von Zeugnissen, die 3 Jahre Schulfach Spanisch belegen, nachgewiesen durch Zeugnisnoten mindestens auf Grundkurs-Niveau (mindestens 2. oder 3. Fremdsprache, keine Arbeitsgemeinschaften!)

ODER

II. durch ein anerkanntes Zertifikat über Kenntnisse auf B1-Niveau (z. B. TELC-B1-Zertifikat,

Bewerber/innen mit Vorkenntnissen, aber ohne ausreichend zertifizierte Nachweise der Sprachkenntnisse wird empfohlen, sich ihr Sprachniveau bei entsprechenden Institutionen (Instituto Cervantes, Volkshochschulen, zertifizierten Sprachschulen in Spanien) durch Ablegen der TELC-B1-Prüfung frühzeitig zertifizieren zu lassen.

Wir weisen darauf hin, dass die DELE-Prüfungen des Instituto Cervantes, die u. a. an vielen deutschen Volkshochschulen angeboten werden, nur zu festen Terminen mit ca. dreimonatigen Korrekturfristen angeboten werden. Lediglich für den Frühjahrstermin(Mai) ist mit einer fristgerechten Mitteilung der Ergebnisse zu rechnen, um sich noch für das Wintersemester einschreiben zu können.

ODER

III. durch erfolgreiches Bestehen des B1-Sprachtests des Fachs Spanisch. Bewerber/innen mit Spanischkenntnissen, die den erforderlichen zertifizierten B1-Sprachnachweis für die Bewerbung zum BA SKT nicht vor Ende des Bewerbungszeitraums vorlegen können, haben die Möglichkeit, im Juli an einem B1-Sprachtest teilzunehmen. Dieser Sprachtest dient allein der Erfüllung der Nachweispflicht gegenüber dem FTSK Germersheim. Weitere Informationen (PDF Sprachtest)
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihr Nachweis ausreicht, wenden Sie sich bitte per Mail an die Studienberatung des Fachs Spanisch.

Bewerber/innen ohne Nachweis können für das Fach Spanisch leider nicht zugelassen werden.

Bewerber/innen mit Vorkenntnissen, aber ohne ausreichend zertifizierte Nachweise der Sprachkenntnisse wird empfohlen, sich ihr Sprachniveau bei entsprechenden Institutionen (Instituto Cervantes, Volkshochschulen, zertifizierten Sprachschulen in Spanien) durch Ablegen der TELC-B1-Prüfung frühzeitig zertifizieren zu lassen.

Wir weisen darauf hin, dass die DELE-Prüfungen des Instituto Cervantes, die u. a. an vielen deutschen Volkshochschulen angeboten werden, nur zu festen Terminen mit ca. dreimonatigen Korrekturfristen angeboten werden. Lediglich für den Frühjahrstermin(Mai) ist mit einer fristgerechten Mitteilung der Ergebnisse zu rechnen, um sich noch für das Wintersemester einschreiben zu können.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihr Nachweis ausreicht, wenden Sie sich bitte per Mail an die Studienberatung des Fachs Spanisch.

Eine nachträgliche Zulassung oder eine Umwahl der Studiensprachen ist in der Regel nur zum nächsten Semester möglich, bitte beachten Sie aber, dass die Kurse für Erstsemester immer im Wintersemester beginnen.

Bei Fragen zum Spanischnachweis wenden Sie sich bitte an Dr. Judith Schreier Konkretere Informationen über die drei Studiengänge, in denen das Studienfach Spanisch angeboten wird, erhalten Sie über die Liste in der linken Spalte oder wenn Sie hier den Namen des Studiengangs anklicken :

- B.A. Sprache, Kultur, Translation, wenn Sie einen Schulabschluss (Abitur), aber noch keinen Hochschulabschluss haben

- M.A. Translation, wenn Sie bereits einen B.A. -Abschluss haben und sich nun für Übersetzen und Dolmetschen im weitesten Sinne interessieren

- M.A. Konferenzdolmetschen, wenn Sie bereits einen B.A. -Abschluss haben und sich nun für das Konferenzdolmetschen interessieren